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ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00, 1 Ca 28360/00 |
Zitiervorschläge
ArbG Berlin, Entscheidung vom 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00, 1 Ca 28360/00 (https://dejure.org/2000,22955)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 21. November 2000 - 1 Ca 15886/00, 1 Ca 28360/00 (https://dejure.org/2000,22955)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist im Zusammenhang mit einer Krankschreibung und i.R. einer Widerklage über Erstattungsansprüche eines Arbeitgebers von Detektivkosten; Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2001, 527
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums
Auszug aus ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00
Dabei kann es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - EzA § 626 BGB Nr. 148) einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der dringende Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen oder wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attestes der Arbeit fernbleibt und sich Lohnfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt. - BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
Schadensersatz wegen Detektivkosten
Auszug aus ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG vom 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - EzA § 249 BGB Nr. 23 mwN) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
- LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2002 - 5 Sa 299b/02
Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Krankheit lediglich vortäuscht und sich eine dementsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht (…BAG, Urt. v. 07.12.1995 - 2 AZR 849/94, zit. n. juris;… LAG Berlin, Urt. v. 01.11.2000 - 13 Sa 1746/00 -, NZA-RR 2001, 470 ff.;… LAG Kiel, Urt. v. 03.11.1997 - 2 Sa 373/97 - LAG Frankfurt, Urt. v. 07.08.1997 - 12 Sa 297/97 -, zit. n. juris; ArbG Berlin, Urt. v. 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00 -, NZA-RR 2001, 527 ff.). - LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05 Voraussetzung ist nur, dass durch dessen Tätigwerden der Arbeitnehmer einer Manipulation überführt wird (BAG 03.12.1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689; BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 - EzA § 249 BGB Nr. 23; LAG Rheinland-Pfalz 15.06.1999 - 5 Sa 540/99 - NZA 2000, 260, 261; ArbG Berlin 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00 - NZA-RR 2001, 527, 530; vgl. auch LAG Berlin 20.09.2001 - 17 Ta 6117/01 (Kost) - LAGE § 91 ZPO Nr. 31; LAG Düsseldorf 19.08.2003, LAGE § 91 a ZPO 2002 Nr. 2; LAG Hamm 07.11.1995 - 6 Sa 187/95 - DB 1996, 278 f.).